Update in der Erste Hilfe für Führerscheinanwärter & Betriebliche Erst Helfer

Nach neuen Vorgaben des DRK Landesverbandes Baden Württemberg, werden die Kurse Lebensrettende Sofortmaßnamen für Führerscheinanfänger durch die bereits Existente Erste Hilfe Grundausbildung ersetzt. 

Auch die so genannten Erste Hilfe Kurse für Betriebliche Erst Helfer wurden abgeändert. So muss ein Betrieb auf seine Mitarbeiter nur noch einen statt zwei Tage verzichten.

Die Ausbildung wurde Praxis näher gestaltet, dennoch kommt die Theorie nicht zu kurz.

Ausbildungsdauer für Führerscheinanwärter und für Betriebe betragen nun 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten.

Erste Hilfe Kurse für Betriebliche Erst Helfer müssen alle zwei Jahre mit 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten aufgefrischt werden.

Diese neuen Vorgaben werden ab dem 01.04.2015 umgesetzt.

 

>Anmeldung Erste Hilfe Kurs<

 

 

 

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