22.03.2017: zentrale Fortbildungsveranstaltung - Fahrerbelehrung - Blaulicht-Unterweisung nach §35 und §38 StVO

Am Mittwochabend, den 22.03.2016 fand zentral im DRK KV Buchen die jährliche Pflichtfortbildung (Fahrerbelehrung, Blaulicht-Unterweisung) für ehrenamtliche Kraftfahrer von Einsatzfahrzeugen mit Sondersignalanlage statt. BOS-Führerscheininstruktor Joachim Sieber unterwies die anwesenden Helferinnen und Helfer in die §35 und §38 der Straßenverkehrsordnung. Diese regeln die Sonder- und Wegerechte zum Führen eines Einsatzfahrzeuges zum Einsatzort bzw. eines Privat-PKW auf dem Weg zur Unterkunft.

Insbesondere wurden die anwesenden Helferinnen und Helfern in allgemeine Inhalte und Bedeutung, Rechtsfolgen, das richtige Verhalten bei Nutzung von Sonderrecht und Wegerecht sowie bei Fahrten im Verband unterrichtet.

Aber was sind Sonder- und Wegerechte? Die Sonderrechte erlauben das Abweichen von Regeln der Straßenverkehrsordnung zur Erfüllung dringlicher hoheitlicher Aufgaben - im Gegensatz zum Wegerecht - wonach alle anderen Verkehrsteilnehmer dem Einsatzfahrzeug sofort freie Bahn zu schaffen haben. Dessen Nutzung ist allerdings nur zulässig, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder es schwere gesundheitliche Schäden oder Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden gilt. Die Wegerechtsfahrt ist demnach die Fahrt mit Sondersignal, also mit Blaulicht und Martinhorn.

In dem Vortrag wurden wir auch auf den Stress hingewiesen, der für den Fahrer des Einsatzfahrzeugs entsteht, wenn er mit Sondersignal fährt. Die laute Sirene und – vor allem nachts – das Blaulicht, stellen Reize dar, für Stress sorgen. Dazu kommt der Grund für die Einsatzfahrt, ein Patient, der in Lebensgefahr ist und zu dem wir möglichst schnell kommen wollen.

 

Kontakt

DRK Kreisverband
Buchen e.V.

DRK-Geschäftsstelle
Henry-Dunant-Str. 1
D-74722 Buchen

Tel. 06281/5222-0
Fax 06281/5222-20
info@drk-buchen.de

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Wählen Sie im Notfall immer: 112